Auf dieser Seite findet ihr alles Wissenswerte, rund um die Möglichkeiten, mit Gruppen in Wicker klettern zu können.
Dabei ist klarzustellen, dass hier zwar von jährlich mehrmaliger Nutzung mit mehreren Teilnehmern, nicht aber von einer Dauernutzung im Sinne einer regelmäßigen „Klettergruppe“ oder eines „Sporttreffs“ ausgegangen wird.
Grundsätzlich gilt, dass regelmäßiges Klettern in Wicker einer Mitgliedschaft bedarf. Jedoch gibt es Anlässe, wo alternative Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Im Nachfolgenden erklären wir Euch die drei Varianten, die wir anbieten. Wenn ihr Interesse an einer Gruppennutzung (Jugendgruppen, Schulen, Therapiezentren, u.ä.) der Kletterwand habt, lest weiter.
Euch wird nach §2.1 und §3.1.6 der Satzung die Möglichkeit geboten, Antrag auf Sondermitgliedschaft zu stellen. Die Annahme dieses Antrags durch den Vorstand berechtigt Euch, Gruppenmitglieder, die selbst keine Vereinsmitglieder sind, zum Klettern mitzubringen und ähnelt dem Prinzip, das ihr schon vom Gästeklettern kennt. Der Antrag gilt, je nach Variante, für 8 Tage oder das laufende Kalenderjahr und verlängert sich nicht automatisch.
Für die Erteilung des Sondermitgliedschaftsstatus wird (im Gegensatz zum Gästeklettern) eine Gebühr erhoben.
Allen drei Varianten gemeinsam ist:
- Der Antragsteller (Gruppenleiter) wird Chip-Inhaber und muss volljähriges Vereinsmitglied sein
- Der Chip-Besitzer / Gruppenleiter muss fachkundig sein und übernimmt vor Ort die alleinige Verantwortung
- Der Gruppenleiter führt die Abwicklung der Zustimmungen mit den Erziehungsberechtigten der Teilnehmer (sofern erforderlich) eigenständig und eigenverantwortlich durch
- Die Benutzerordnung für Klettergruppen muss von allen gelesen, akzeptiert und durch die Unterzeichnung der Teilnehmerliste bestätigt werden.
- Der Gruppenleiter führt für jeden Tag der Nutzung getrennt eine Teilnehmerliste mit den anwesenden / teilnehmenden Gruppengästen und wirft diese am Büro-Container am Tag des Besuchs ein
- Die vollständigen Unterlagen sind auf Verlangen dem Vorstand vorzulegen.
- Die Zutrittsregelung erfolgt über spezielle Zutritts-Chips, die abhängig von der beantragten Variante unterschiedliche Rechte besitzen, und zum Öffnen der Tür verwendet werden müssen, um das jeweilige Gruppenevent „zu dokumentieren/starten“.
- Der Chip ist nach Ablauf zurückzugeben.
- Der fällige Beitrag ist nach Aufforderung im Vorfeld per Überweisung zu entrichten.
Und hier nun die drei möglichen Varianten:
Variante 1: Zugang für „Gruppen-Events“ (z.B. Ferienprogramm, Geburtstag)
- Der Chip ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden
- Der Antragsteller (Gruppenleiter) muss persönlich an allen Nutzungstagen anwesend sein
- Zeitliche Beschränkung auf 8 Tage ab Start-Datum
- Es sind maximal 12 Teilnehmer zulässig, je 6 TN ist mindestens ein Fach-Betreuer erforderlich
- Sonderbeitrag je Event: 50€
Variante 2: Zugang für gelegentliche Nutzung durch andere Vereine (z.B. Ausflüge von Vereinen)
- Der Zugangs-Chip kann bei der Beantragung auf mehrere Vereinsmitglieder registriert werden, die ihn dann untereinander weitergeben dürfen (somit sind wechselnde/mehrere Gruppenleiter möglich)
- Der Chip ist für das laufende Kalenderjahr gültig
- Die Nutzung ist auf 8 Termine im Jahr beschränkt
- Es sind maximal 12 Teilnehmer je Termin zulässig
- Fachkundige Teilnehmer (mit Kletter-Schein) dürfen sich gegenseitig sichern, für nicht unterwiesene Teilnehmer (Kletterneulinge) ist ein Betreuer pro 6 TN erforderlich
- Der Sonderbeitrag beträgt jährlich 120€
Variante 3: Zugang für Nutzung durch Schulen/soziale Einrichtungen (z.B. Jugendgruppen/AGs)
- Antragsteller und damit Chip-Inhaber ist eine Institution (Schule/Verein)
- Der Chip ist übergebbar an jeden volljährigen (ausgebildeten) Kletterer/Kletterbetreuer, der im Auftrag der Institution tätig ist. Die Übergabe unterliegt der Verantwortung des Antragstellers.
- Der Chip ist für das laufende Kalenderjahr gültig
- Der Zutritt ist auf die Werktage (Mo-Sa) und Zeiten vor 17:00Uhr beschränkt
- Es sind maximal 16 Teilnehmer je Termin zulässig
- Der im Auftrag der Institution tätige Kletterbetreuer hat Vorort für eine den Vorschriften der Institution, der Benutzerordnung und den allgemeinen Aufsichtsregeln entsprechende Betreuung zu sorgen. Gegebenenfalls müssen weitere Aufsichtspersonen hinzugezogen werden.
- Der Institutions-Sonderbeitrag beträgt jährlich 250€
Wenn ihr Euch für eine der Gruppenvarianten interessiert,
schreibt eine entsprechende Email an uns und wir melden uns bei Euch.
Die geplanten Termine zur Nutzung durch eine Gruppe müssen immer mit mindestens 5 Tage Vorlauf per Mail beim Vorstand angemeldet werden, um die Bearbeitung und auch die Abstimmung solcher Events untereinander, sicherstellen zu können.
Der Vorstand