Seit dem 11. Mai haben wir wieder geöffnet!
Die geltenden Verordnungen für den Breitensport sind einzuhalten!
Mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07.05.2020 wurden für den Sport- und Trainingsbetrieb neue Regelungen getroffen. Die Erlasse vom 06.04.2020 und vom 20.04.2020 werden daher durch die nachfolgenden Festlegungen ersetzt:
Trainings- und Sportbetrieb im Freizeit- und Breitensport
Nach S 2 Abs. 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist der Trainings- und Sportbetrieb unter folgenden Einschränkungen zugelassen, wenn
- er kontaktfrei ausgeübt. wird,
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gleich ob gedeckte oder ungedeckte Sportanlagen, wieder zulässig. […] Die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern der Sportstätten.
>Alle Details zur Umsetzung der Regelung an der Kletterwand hier<