Nutzung der Sportanlage im November für den Individualsport

Liebe Vereinsmitglieder,

die neue Fassung der hessischen Verordnung vom 02.Nov. (nachzulesen hier) enthält Regelungen zum Individualsport, die eine grundsätzliche Schließung der Anlage unter Berücksichtigung der im folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen und Regeln als nicht zwingend erforderlich erscheinen lassen.

Im §2 heißt es unter <Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb> im Absatz1 „Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt:
[…]
3. Großveranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln typischerweise nicht sichergestellt werden kann.
(1a) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 sind der Betrieb von Einrichtungen und Angebote, welche schwerpunktmäßig der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung dienen, für den Publikumsverkehr untersagt, insbesondere:
[….]
4. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
5. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
[….]“

und weiter im Absatz 2 „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. [….]  die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene müssen beachtet werden. [….]“

Die FAQ-Seite des Landes Hessen schreibt dazu unter dem Punkt <Freizeit, Kultur und Sport: Was ist erlaubt, was nicht?>
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.
Dazu gehören:

  • […]
  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) [….],
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen  […]

Der Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
Pressemitteilung hier

Wir sind kein Freizeitpark und auch kein Anbieter von Freizeitaktivitäten und wir haben keinen öffentlichen Zugang!
Die Outdoor-Wand nutzt ihr eigenständig und eigenverantwortlich zur Ausübung eures Individualsports. Damit unterscheiden wir uns nicht von der Nutzung eines natürlichen Kletterfelsens.

Der Deutsche Alpenverein unterstützt diese Auslegung bis auf weiteres und befindet sich in Diskussion mit den zuständigen Stellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass doch noch eine vollständige Schließung auch für die Ausübung des Individualsports erfolgen muss.

Auf Basis dieser Informationen müssten die Regelungen für den Individualsport als Grundlage eurer Anwesenheit in Wicker in Anspruch genommen werden können.

Dazu sind die hier aufgeführten Regelungen ohne jede Ausnahme von jedem Einzelnen einzuhalten.

Ergänzende Infos unter zum Nachlesen:

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/corona-beschraenkungen_compressed.pdf

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen#Freizeit,%20Kultur%20und%20Sport

https://www.hessen.de/presse/bildergalerie/neue-corona-massnahmen-beschlossen

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen

Schreibe einen Kommentar

Menü schließen