Individualsport gemäß den Regeln des Vierten Infektionsschutzgesetzes

Nach §28b des Vierten Infektionsschutzgesetz vom 22.April 2021, Artikel 1 Satz 6, gilt ab einer Inzidenz >100 folgende Regelung für den Individualsport:

Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden [….]
sofern die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, nur Personen zur Sportstätte Zutritt haben, die am Sport teilnehmen […] und ein angemessenes Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Für Kinder unter 14 Jahren sind Gruppengrößen bis zu fünf Personen zulässig.

Auf der offiziellen Seite des Landes Hessen steht dazu folgendes:

Sport
Im Freien Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre

Somit bleiben die Einschränkungen und Regeln für die Kletterwand Wicker im bestehenden Umfang unverändert erhalten. Daher ist leider, so sehr es auch nachgefragt wird, das Mitbringen von Gästen derzeit nicht möglich. Bitte haltet euch ALLE an diese Regeln, damit wir nicht doch noch einmal schließen müssen!

Hier der Link zu den aktuellen Regelungen in Wicker:
geltende-hygieneregeln-zur-nutzung-der-sportanlage-fuer-den-individualsport/

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